EKS - Erwachsene Kinder von suchtkranken Eltern und Erziehern       +49 (0) 800 - 12 35735 info@eksev.org

Über EKS

 

EKS steht für „Erwachsene Kinder von suchtkranken Eltern und Erziehern“. Dies ist eine anonyme Selbsthilfegemeinschaft für erwachsene Menschen, die in einer suchtkranken oder anderweitig dysfunktionalen Familie oder Umgebung aufgewachsen sind und von den daraus entstandenen Schwierigkeiten genesen wollen. Wir arbeiten nach dem 12 Schritte – und – 12 Traditionen – Programm der Anonymen Alkoholiker, das wir an unser Anliegen angepasst haben.

Wie ist EKS entstanden?

 

Anfang 1987 findet ein erstes Meeting (Treffen) von Erwachsenen Kindern in Zürich statt. Grundlage bietet eine Rohübersetzung von Arbeitskassetten einer Suchtrehabilitations-Klinik. Die Gruppe teilt sich bald in zwei, dann drei Teile auf. Früh wird der Beschluss gefasst, dass die Gemeinschaft für alle offen sein soll, unabhängig von welcher Substanz die Eltern / Erzieher abhängig waren oder noch sind.

 

Die Gemeinschaft gibt sich definitiv den Namen Erwachsene Kinder von suchtkranken Eltern und Erziehern. Im Dezember 1993 wurde die auf uns zugeschnittene Präambel, die 12 Schritte und die 12 Traditionen von AA Grapevine genehmigt. Im April 1992 entstand in der Hochgrat-Klinik Wolfsried die erste offizielle EKS-Gruppe in Deutschland. Bald danach bildeten sich weitere EKS-Gruppen, oft von “Klinikheimkehrer/innen“ gegründet oder aus bereits bestehenden 12-Schritte-Gruppen.

 

Bis Februar 1998 befand sich das EKS – Dienstbüro in Hamburg und bis 2001 in Bonn, danach in Lüneburg, Bad Oeynhausen und seit 2005 in Warendorf, aktuell seit Februar 2022 in Frankfurt.

Seit September 2000 hat die EKS-Gemeinschaft den Verein: EKS – Erwachsene Kinder von suchtkranken Eltern und Erziehern Interessengemeinschaft e. V. ins Leben gerufen mit Sitz in Bonn, der die Gemeinschaft nach außen vertritt.

Wie ist EKS strukturiert?

 

Regelmäßig stattfindende Meetings (Gruppentreffen) in zahlreichen Orten Deutschlands bilden die Basis der EKS-Gemeinschaft. Jede Gruppe ist nach unserer 4. Tradition selbständig und erhält sich selbst durch die freiwilligen Zuwendungen ihrer Zugehörigen.

Um die Aufgaben, die die EKS-Gemeinschaft als Ganzes betreffen, kümmert sich das Dienstbüro, das aus maximal 10 Diensten besteht, von denen aktuell alle besetzt sind. Die Mitglieder des Dienstbüros sind nach unserer 2. Tradition „nur betraute Diener, sie herrschen nicht“.

Das einzige Gremium, das verbindliche Beschlüsse für die EKS-Gemeinschaft und den EKS-Verein treffen kann, ist das „Arbeitsmeeting der Gemeinschaft EKS (offen für alle)“, das jeweils im Rahmen der 2x jährlich stattfindenden Ländertreffen abgehalten wird. Hier finden die Wahlen der Dienstbüromitglieder statt und es werden Entscheidungen über eingereichte Anträge getroffen. Im Gegensatz zu anderen 12-Schritte-Gemeinschaften kann bei EKS jede EKS zugehörige Person am Arbeitsmeeting teilnehmen und mit abstimmen, nicht nur eine Gruppenvertretungsperson jedes Meetings. Auch darf jede Person, die sich EKS zugehörig fühlt, Anträge ans Arbeitsmeeting stellen, sie müssen 8 Wochen vor dem Ländertreffen beim Dienstbüro (verwaltung@eksev.org) eingegangen sein.

Jeweils ca. 6 Wochen vor und 6 Wochen nach jedem Ländertreffen, also 4x im Jahr, erscheint ein Rundbrief mit aktuellen Informationen für die EKS-Gemeinschaft. Falls auch du den Rundbrief (per eMail) erhalten möchtest, kannst du dich über rundbrief@eksev.org in den Mail-Verteiler aufnehmen lassen.

Um als anonyme Gemeinschaft Verträge abschließen und die EKS-Literatur verkaufen zu können, wurde der Verein „Erwachsene Kinder von suchtkranken Eltern und Erziehern Interessengemeinschaft e. V.“ als juristische Person ins Leben gerufen. Laut Satzung und Geschäftsordnung des Vereins ist sowohl die Vereins-Mitgliederversammlung als auch der aus drei Personen bestehende Vereinsvorstand an die Beschlüsse des Arbeitsmeetings der EKS-Gemeinschaft gebunden.

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